Kinder und Jugendliche liegen uns ganz besonders am Herzen. Unser satzungsgemäßer Zweck ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Wir wollen also
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Insgesamt gibt es im RFZ viele Projekte und Angebote, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche stark zu machen, z.B. die Kinderstadt-Rostock, unseren Hort oder im Rahmen der Schulsozialarbeit.
In Sachen Kindeswohl haben wir mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Vereinbarungen mit geregelten Verfahrensweisen beim Vorliegen möglicher Kindeswohlgefährdungen. In unserem pädagogischen Team sind vier insoweit erfahrene Fachkräfte lt. §§ 8a und 8b SGB VIII beschäftigt.
Bei Verdacht und Betroffenheit wenden Sie sich bitte an die Kinderschutz-Hotline MV, diese ist 24 Stunden unter 0800 14 14 007 zu erreichen.
... dort erfahren Sie auch die zuständigen Telefonnummern des Jugendamtes.